Win­ter­gar­ten Pla­nung ist kein Glücksspiel

Ein Win­ter­gar­ten ist ein Bau­werk mit allen dazu­ge­hö­ri­gen tech­ni­schen und bau­recht­li­chen Anfor­de­run­gen. Er stellt eine beson­ders in bau­phy­si­ka­li­scher Hin­sicht anspruchs­volle Kon­struk­tion dar, die mit dem vor­han­de­nen Bau­werk trotz völ­lig unter­schied­li­cher Bau­ma­te­ria­lien und Kon­struk­tion dau­er­haft und bei allen Wet­ter­la­gen “funk­tio­nie­ren” muss, ein­schließ­lich der Heizung, sofern diese vor­ge­se­hen ist.

Diese Beson­der­hei­ten erfor­dern spe­zi­fi­sche Kennt­nisse und Erfah­rung. Die Hoff­nung, ähn­lich dem IKEA-Schrank, aus “Bau­kas­ten­sys­te­men” in Eigen­re­gie zu pla­nen und zu errich­ten füh­ren immer zu wert­vol­len Erfah­run­gen, sel­te­ner zu einem dau­er­haft erfreu­li­chen und noch sel­te­ner zu einem kos­ten­güns­ti­gen Ergebnis.

 

Zunächst sollte man über­le­gen, ob der geplante Anbau tat­säch­lich als Win­ter­gar­ten ein­zu­ord­nen ist,  Land­läu­fig wer­den groß­zü­gig ver­glaste Anbau­ten allgemein gern als Win­ter­gar­ten bezeich­net. Soll der Win­ter­gar­ten ganz­jäh­rig genutzt, also auch beheizt wer­den, ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 zu beach­ten. Das kön­nen Sie natür­lich vom Win­ter­gar­te­lie­fe­ran­ten oder Ihrem Archi­tek­ten erwar­ten. Für beson­ders Inter­es­sierte ist der Abschnitt EnEV 2014 und Win­ter­gar­ten gedacht.

Wird der Win­ter­gar­ten oder das Terassendach zusam­men mit einem Neu­bau errich­tet, so erfolgt die Win­ter­gar­ten Pla­nung meist durch den Archi­tek­ten zusam­men mit dem Gesamtgebäude.

Wird der Win­ter­gar­ten an ein beste­hen­des Gebäude ange­baut, dann wird sei­tens des Bau­her­ren meist auf einen Archi­tek­ten ver­zich­tet. Kom­pe­tente, erfah­rene Win­ter­gar­ten Fachfirmen, insbe­sondere die Mit­glie­der des Bun­des­ver­ban­des Win­ter­gar­ten, bie­ten die Win­ter­gar­ten Pla­nung selbst an oder bezie­hen ent­spre­chende Koope­ra­ti­ons­part­ner ein. Ver­zich­ten sollte man in kei­nem Falle auf eine pro­fes­sio­nelle Pla­nung und Bau­lei­tung für das Vor­ha­ben. Vom Fundament bis hin zu Beschat­tung, Lüftung und Heizung muss das Kon­zept stim­men und prä­zise aus­ge­führt wer­den. Män­gel sind ärger­lich, min­dern die Gebrauchstaug­lich­keit und Schön­heit des Objek­tes. Deren Besei­ti­gung kommt in der Regel viel teue­rer als der ver­meint­lich teure Win­ter­gar­ten vom Profi, der eine solide „Rundum-Leistung” erbringt.

Vor­sicht auch vor Lock­an­ge­bo­ten ohne Stand­si­cher­heits Nach­weis und Schnee­last­an­nah­men, die mit Ihrem kon­kre­ten Stand­ort nichts zu tun haben oder Lock­an­ge­bo­ten mit angeb­li­cher Refi­nan­zie­rung über Wer­be­un­ter­stüt­zung durch Sie!

Auch wenn ein Ver­käu­fer leicht dahin sagt, dass Sie keine Bau­ge­neh­mi­gung brau­chen — bes­ser prü­fen, was vom Bau­amt wirk­lich erwar­tet wird. Ver­fah­rens­frei­heit ist für Win­ter­gär­ten die sel­tene Aus­nahme, bei nicht zu gro­ßen Ter­ras­sen­dä­chern schon nach meh­re­ren Lan­des­bau­ord­nun­gen zuläs­sig. Geneh­mi­gungs­frei­stel­lung durch das Bau­amt ist nach einer Reihe von Lan­des­bau­ord­nun­gen üblich (nach Antrag­stel­lung, siehe auch Abschnitt Bauantrag!). Mehr als ver­ein­fach­tes Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren kommt bei Win­ter­gär­ten kaum in Betracht. Aus der Lan­des­bau­ord­nung und vom Bau­amt erfah­ren Sie zuver­läs­sig, was zu tun ist (Lan­des­bau­ord­nun­gen siehe Abschnitt Baurecht).

Infor­ma­tio­nen im Vor­feld, wie Besich­ti­gung von Aus­stel­lun­gen und Refe­renz­ob­jek­ten zah­len sich für Bau­her­ren aus. Die tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Koor­di­nie­rung aller Betei­lig­ten am des Win­te­gar­ten­bau sollte in einer erfah­re­nen Hand lie­gen. Auch wenn der Bau­herr ein­zelne Gewerke, zum Bei­spiel den Ein­bau der Heizung oder des Fundamentes selbst über­nimmt, bedarf es genau doku­men­tier­ter Abspra­chen dar­über, was wie dimen­sio­niert und aus­ge­führt sein soll. Win­ter­gar­ten Fach­fir­men mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung ver­fü­gen über das erfor­der­li­che Know-how, die erfor­der­li­chen Mit­tel und Koope­ra­ti­ons­be­zie­hun­gen, um eine regel­kon­forme, pro­fes­sio­nelle Win­ter­gar­ten Pla­nung und Lei­tung des Bau­vor­ha­bens durchzuführen.

Inzwi­schen ste­hen auch aus­ge­reifte Pla­nungs­pro­gramme für den Win­ter­gar­ten­bau zur Ver­fü­gung, die das gewünschte Win­ter­gar­ten­mo­dell rea­li­täts­nah prä­sen­tie­ren. Damit kann sich der Kunde ein gutes Bild von sei­nem Objekt bereits in der Pla­nungs­phase machen.

Berück­sich­ti­gung der Him­mels­rich­tung bei der Win­ter­gar­ten Planung

Da Klima und Atmo­sphäre in groß­zü­gig ver­glas­ten Anbau­ten wesent­lich von Licht und Wärme geprägt wer­den, kommt der Aus­rich­tung auf die Son­nen­ein­strah­lung eine sehr wich­tige Funk­tion zu. Natür­lich ist es zuerst das vor­han­dene Haus, das die Aus­rich­tung des Win­ter­gar­tens vor­gibt. Wird aber neu gebaut oder gibt es meh­rere Mög­lich­kei­ten, dann will die Aus­rich­tung des Winter­gartens wohl über­legt sein.

So wan­dert die Sonne um den Wintergarten:

Nord­rich­tung: Ein nach Nor­den aus­ge­rich­te­ter Win­ter­gar­ten ist ein küh­ler, erhol­sa­mer Platz. Für die ganz­jäh­rige Nut­zung muss er in der kal­ten Jah­res­zeit regel­mä­ßig beheizt werden.

Ost­rich­tung: Ein osto­ri­en­tier­ter Win­ter­gar­ten wird von der Mor­gen­sonne und dem ers­ten Teil der Mit­tags­sonne erwärmt, dann aber durch den Schat­ten des Hau­ses vor allzu gro­ßer Hitze bewahrt. Er ist daher ein idea­ler Frühstücksplatz.

Süd­rich­tung: Ein nach Süden aus­ge­rich­te­ter Win­ter­gar­ten hat das ganze Jahr hin­durch die größte Son­nen­ein­strah­lung, muss aber im Som­mer beson­ders gegen allzu hohe Auf­hei­zung durch Beschat­tung sowie Be– und Ent­lüf­tung geschützt werden.

West­rich­tung: Ein west­ori­en­tier­ter Win­ter­gar­ten wird von der spä­ten Mit­tags– und Abend­sonne auf­ge­wärmt und geht mit der gespei­cher­ten Wärme in die Nacht.