Win­ter­gar­ten Pla­nung ist kein Glücksspiel

Ein Win­ter­gar­ten ist ein Bau­werk mit allen dazu­ge­hö­ri­gen tech­ni­schen und bau­recht­li­chen Anfor­de­run­gen. Er stellt eine beson­ders in bau­phy­si­ka­li­scher Hin­sicht anspruchs­volle Kon­struk­tion dar, die mit dem vor­han­de­nen Bau­werk trotz völ­lig unter­schied­li­cher Bau­ma­te­ria­lien und Kon­struk­tion dau­er­haft und bei allen Wet­ter­la­gen “funk­tio­nie­ren” muss, ein­schließ­lich der Heizung, sofern diese vor­ge­se­hen ist.

Diese Beson­der­hei­ten erfor­dern spe­zi­fi­sche Kennt­nisse und Erfah­rung. Die Hoff­nung, ähn­lich dem IKEA-Schrank, aus “Bau­kas­ten­sys­te­men” in Eigen­re­gie zu pla­nen und zu errich­ten füh­ren immer zu wert­vol­len Erfah­run­gen, sel­te­ner zu einem dau­er­haft erfreu­li­chen und noch sel­te­ner zu einem kos­ten­güns­ti­gen Ergebnis.

 

Zunächst sollte man über­le­gen, ob der geplante Anbau tat­säch­lich als Win­ter­gar­ten ein­zu­ord­nen ist,  Land­läu­fig wer­den groß­zü­gig ver­glaste Anbau­ten allgemein gern als Win­ter­gar­ten bezeich­net. Soll der Win­ter­gar­ten ganz­jäh­rig genutzt, also auch beheizt wer­den, ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 zu beach­ten. Das kön­nen Sie natür­lich vom Win­ter­gar­te­lie­fe­ran­ten oder Ihrem Archi­tek­ten erwar­ten. Für beson­ders Inter­es­sierte ist der Abschnitt EnEV 2014 und Win­ter­gar­ten gedacht.

Wird der Win­ter­gar­ten oder das Terassendach zusam­men mit einem Neu­bau errich­tet, so erfolgt die Win­ter­gar­ten Pla­nung meist durch den Archi­tek­ten zusam­men mit dem Gesamtgebäude.

Wird der Win­ter­gar­ten an ein beste­hen­des Gebäude ange­baut, dann wird sei­tens des Bau­her­ren meist auf einen Archi­tek­ten ver­zich­tet. Kom­pe­tente, erfah­rene Win­ter­gar­ten Fachfirmen, insbe­sondere die Mit­glie­der des Bun­des­ver­ban­des Win­ter­gar­ten, bie­ten die Win­ter­gar­ten Pla­nung selbst an oder bezie­hen ent­spre­chende Koope­ra­ti­ons­part­ner ein. Ver­zich­ten sollte man in kei­nem Falle auf eine pro­fes­sio­nelle Pla­nung und Bau­lei­tung für das Vor­ha­ben. Vom Fundament bis hin zu Beschat­tung, Lüftung und Heizung muss das Kon­zept stim­men und prä­zise aus­ge­führt wer­den. Män­gel sind ärger­lich, min­dern die Gebrauchstaug­lich­keit und Schön­heit des Objek­tes. Deren Besei­ti­gung kommt in der Regel viel teue­rer als der ver­meint­lich teure Win­ter­gar­ten vom Profi, der eine solide „Rundum-Leistung” erbringt.

Vor­sicht auch vor Lock­an­ge­bo­ten ohne Stand­si­cher­heits Nach­weis und Schnee­last­an­nah­men, die mit Ihrem kon­kre­ten Stand­ort nichts zu tun haben oder Lock­an­ge­bo­ten mit angeb­li­cher Refi­nan­zie­rung über Wer­be­un­ter­stüt­zung durch Sie!

Auch wenn ein Ver­käu­fer leicht dahin sagt, dass Sie keine Bau­ge­neh­mi­gung brau­chen — bes­ser prü­fen, was vom Bau­amt wirk­lich erwar­tet wird. Ver­fah­rens­frei­heit ist für Win­ter­gär­ten die sel­tene Aus­nahme, bei nicht zu gro­ßen Ter­ras­sen­dä­chern schon nach meh­re­ren Lan­des­bau­ord­nun­gen zuläs­sig. Geneh­mi­gungs­frei­stel­lung durch das Bau­amt ist nach einer Reihe von Lan­des­bau­ord­nun­gen üblich (nach Antrag­stel­lung, siehe auch Abschnitt Bauantrag!). Mehr als ver­ein­fach­tes Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren kommt bei Win­ter­gär­ten kaum in Betracht. Aus der Lan­des­bau­ord­nung und vom Bau­amt erfah­ren Sie zuver­läs­sig, was zu tun ist (Lan­des­bau­ord­nun­gen siehe Abschnitt Baurecht).

Infor­ma­tio­nen im Vor­feld, wie Besich­ti­gung von Aus­stel­lun­gen und Refe­renz­ob­jek­ten zah­len sich für Bau­her­ren aus. Die tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Koor­di­nie­rung aller Betei­lig­ten am des Win­te­gar­ten­bau sollte in einer erfah­re­nen Hand lie­gen. Auch wenn der Bau­herr ein­zelne Gewerke, zum Bei­spiel den Ein­bau der Heizung oder des Fundamentes selbst über­nimmt, bedarf es genau doku­men­tier­ter Abspra­chen dar­über, was wie dimen­sio­niert und aus­ge­führt sein soll. Win­ter­gar­ten Fach­fir­men mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung ver­fü­gen über das erfor­der­li­che Know-how, die erfor­der­li­chen Mit­tel und Koope­ra­ti­ons­be­zie­hun­gen, um eine regel­kon­forme, pro­fes­sio­nelle Win­ter­gar­ten Pla­nung und Lei­tung des Bau­vor­ha­bens durchzuführen.

Inzwi­schen ste­hen auch aus­ge­reifte Pla­nungs­pro­gramme für den Win­ter­gar­ten­bau zur Ver­fü­gung, die das gewünschte Win­ter­gar­ten­mo­dell rea­li­täts­nah prä­sen­tie­ren. Damit kann sich der Kunde ein gutes Bild von sei­nem Objekt bereits in der Pla­nungs­phase machen.

Berück­sich­ti­gung der Him­mels­rich­tung bei der Win­ter­gar­ten Planung

Da Klima und Atmo­sphäre in groß­zü­gig ver­glas­ten Anbau­ten wesent­lich von Licht und Wärme geprägt wer­den, kommt der Aus­rich­tung auf die Son­nen­ein­strah­lung eine sehr wich­tige Funk­tion zu. Natür­lich ist es zuerst das vor­han­dene Haus, das die Aus­rich­tung des Win­ter­gar­tens vor­gibt. Wird aber neu gebaut oder gibt es meh­rere Mög­lich­kei­ten, dann will die Aus­rich­tung des Winter­gartens wohl über­legt sein.

So wan­dert die Sonne um den Wintergarten:

Nord­rich­tung: Ein nach Nor­den aus­ge­rich­te­ter Win­ter­gar­ten ist ein küh­ler, erhol­sa­mer Platz. Für die ganz­jäh­rige Nut­zung muss er in der kal­ten Jah­res­zeit regel­mä­ßig beheizt werden.

Ost­rich­tung: Ein osto­ri­en­tier­ter Win­ter­gar­ten wird von der Mor­gen­sonne und dem ers­ten Teil der Mit­tags­sonne erwärmt, dann aber durch den Schat­ten des Hau­ses vor allzu gro­ßer Hitze bewahrt. Er ist daher ein idea­ler Frühstücksplatz.

Süd­rich­tung: Ein nach Süden aus­ge­rich­te­ter Win­ter­gar­ten hat das ganze Jahr hin­durch die größte Son­nen­ein­strah­lung, muss aber im Som­mer beson­ders gegen allzu hohe Auf­hei­zung durch Beschat­tung sowie Be– und Ent­lüf­tung geschützt werden.

West­rich­tung: Ein west­ori­en­tier­ter Win­ter­gar­ten wird von der spä­ten Mit­tags– und Abend­sonne auf­ge­wärmt und geht mit der gespei­cher­ten Wärme in die Nacht.

 

Terrassenüberdachungen aus Leimholz, mit Mittelpfosten
Leimholz, unbehandelt
Leimholz besteht aus Massivholz, wobei einzelne
Holzlamellen miteinander verleimt sind. Dadurch ist
das Verziehen der Pfosten auf ein Minimum
reduziert Pfosten: 12 x 12 x 198 cm
Schneelast: min. sk = 1,30 kN/m²
Durchgangshöhe: 203 cm
Höhe: vorne 226 - 230 cm, hinten 257 - 279 cm
Dacheindeckung Terrassenüberdachung:
Doppelstegplatten aus 16 mm hagelfestem
Plexiglas
Maße: 5 m x 3,50 m
Pfostenabstand
Breite: 207 cm
Tiefe:  350 cm
Die Montage der Leimpfostenträger erfolgt bauseits

  • Terassenüberdachung
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